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Gebühren & Kosten
Was Inkasso wirklich kosten darf — und was nicht
Zulässige Höchstgrenzen
| Gebührenart | Zulässig | Häufig verlangt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Porto (pro Schreiben) | Max. 3,00€ | 5-8€ | 2-5€ zu viel |
| Erste Mahnung | Max. 2,50€ | 5-15€ | 2,50-12,50€ zu viel |
| Kontoführungsgebühren | 0€ (ohne Vertrag) | 5-25€ | Komplett unzulässig |
| Inkassokosten | RVG-Tabelle | Oft 50-100% darüber | Stark überhöht |
| Verzugszinsen | Basiszins + 5% | Oft 8-12% | Bis zu 7% zu hoch |
Wie Inkassokosten berechnet werden
Inkassokosten müssen sich an der RVG-Tabelle (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) orientieren. Bei einer Forderung von 500€ sind maximal ca. 58,50€ Inkassokosten zulässig (1,3-Geschäftsgebühr). Alles darüber ist überhöht. Bei Forderungen unter 500€ beträgt der Durchschnitt 493,47€ — das bedeutet, die Inkassokosten übersteigen oft die eigentliche Forderung!
Häufig unzulässige Gebühren
Diese Gebühren tauchen regelmäßig auf, sind aber rechtlich fragwürdig:
- •„Bearbeitungspauschale" — Ohne vertragliche Grundlage nicht zulässig
- •„Kontoführungsgebühr" — Bei einmaligen Forderungen unzulässig
- •„Ermittlungskosten" — Nur erstattungsfähig wenn tatsächlich beauftragt
- •„Rücklastschriftgebühr" — Nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren
- •„Bonitätsprüfung" — Nicht auf den Schuldner umlegbar
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