Zum Hauptinhalt springen
Zurück zur Übersicht

Gebühren & Kosten

Was Inkasso wirklich kosten darf — und was nicht

Zulässige Höchstgrenzen

GebührenartZulässigHäufig verlangtDifferenz
Porto (pro Schreiben)Max. 3,00€5-8€2-5€ zu viel
Erste MahnungMax. 2,50€5-15€2,50-12,50€ zu viel
Kontoführungsgebühren0€ (ohne Vertrag)5-25€Komplett unzulässig
InkassokostenRVG-TabelleOft 50-100% darüberStark überhöht
VerzugszinsenBasiszins + 5%Oft 8-12%Bis zu 7% zu hoch

Wie Inkassokosten berechnet werden

Inkassokosten müssen sich an der RVG-Tabelle (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) orientieren. Bei einer Forderung von 500€ sind maximal ca. 58,50€ Inkassokosten zulässig (1,3-Geschäftsgebühr). Alles darüber ist überhöht. Bei Forderungen unter 500€ beträgt der Durchschnitt 493,47€ — das bedeutet, die Inkassokosten übersteigen oft die eigentliche Forderung!

Häufig unzulässige Gebühren

Diese Gebühren tauchen regelmäßig auf, sind aber rechtlich fragwürdig:

  • „Bearbeitungspauschale" — Ohne vertragliche Grundlage nicht zulässig
  • „Kontoführungsgebühr" — Bei einmaligen Forderungen unzulässig
  • „Ermittlungskosten" — Nur erstattungsfähig wenn tatsächlich beauftragt
  • „Rücklastschriftgebühr" — Nur in Höhe der tatsächlichen Bankgebühren
  • „Bonitätsprüfung" — Nicht auf den Schuldner umlegbar

Dein Inkasso-Schreiben prüfen lassen

Kostenlos, in unter 2 Minuten, basierend auf 19 rechtlichen Prüfpunkten.

Jetzt kostenlos prüfen