Zurück zur Übersicht
Verjährungsfristen
Nach 3 Jahren ist Schluss — viele Forderungen sind bereits verjährt
Die 3-Jahres-Regel
Die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB). Das bedeutet: Eine Forderung aus 2022 verjährt am 31.12.2025.
Verjährungsfristen im Überblick
| Forderungsart | Frist | Beginn | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Kaufpreis, Miete, Dienstleistungen | 3 Jahre | Jahresende der Entstehung | § 195 BGB |
| Titulierte Forderungen (Urteil) | 30 Jahre | Rechtskraft des Urteils | § 197 BGB |
| Forderungen aus Vollstreckungsbescheid | 30 Jahre | Zustellung des Bescheids | § 197 BGB |
| Zinsforderungen | 3 Jahre | Jahresende der Entstehung | § 195 BGB |
Achtung: Hemmung der Verjährung
Die Verjährung kann gehemmt (pausiert) werden durch:
- •Mahnbescheid — Hemmt die Verjährung ab Zustellung
- •Klageerhebung — Hemmt bis zum rechtskräftigen Urteil
- •Verhandlungen — Wenn beide Seiten aktiv verhandeln
- •Anerkenntnis — Wenn du die Forderung anerkennst (z.B. Teilzahlung!)
Wichtig: Verjährung muss eingewendet werden
Die Verjährung wirkt nicht automatisch! Du musst die „Einrede der Verjährung" aktiv erheben (§ 214 BGB). Wenn du nichts tust, kann die Forderung trotz Verjährung durchgesetzt werden. Unser Widerspruchsbrief „Verjährungseinrede" macht genau das für dich.
Dein Inkasso-Schreiben prüfen lassen
Kostenlos, in unter 2 Minuten, basierend auf 19 rechtlichen Prüfpunkten.
Jetzt kostenlos prüfen