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Verjährungsfristen

Nach 3 Jahren ist Schluss — viele Forderungen sind bereits verjährt

Die 3-Jahres-Regel

Die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB). Das bedeutet: Eine Forderung aus 2022 verjährt am 31.12.2025.

Verjährungsfristen im Überblick

ForderungsartFristBeginnRechtsgrundlage
Kaufpreis, Miete, Dienstleistungen3 JahreJahresende der Entstehung§ 195 BGB
Titulierte Forderungen (Urteil)30 JahreRechtskraft des Urteils§ 197 BGB
Forderungen aus Vollstreckungsbescheid30 JahreZustellung des Bescheids§ 197 BGB
Zinsforderungen3 JahreJahresende der Entstehung§ 195 BGB

Achtung: Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann gehemmt (pausiert) werden durch:

  • Mahnbescheid — Hemmt die Verjährung ab Zustellung
  • Klageerhebung — Hemmt bis zum rechtskräftigen Urteil
  • Verhandlungen — Wenn beide Seiten aktiv verhandeln
  • Anerkenntnis — Wenn du die Forderung anerkennst (z.B. Teilzahlung!)

Wichtig: Verjährung muss eingewendet werden

Die Verjährung wirkt nicht automatisch! Du musst die „Einrede der Verjährung" aktiv erheben (§ 214 BGB). Wenn du nichts tust, kann die Forderung trotz Verjährung durchgesetzt werden. Unser Widerspruchsbrief „Verjährungseinrede" macht genau das für dich.

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